PRESSEMITTEILUNG 56/2025

Bayreuth, den 13.08.25

Staatsstraße 2182: Verkehrsversuch in der Ortsdurchfahrt Ködnitz abgeschlossen

Im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit hat das Staatliche Bauamt Bayreuth gemeinsam mit der Gemeinde Ködnitz vom 20. Mai bis zum 11. August 2025 einen Verkehrsversuch in der Ortsdurchfahrt Ködnitz durchgeführt. Die Auswertung liegt nun vor.

Hintergrund des Verkehrsversuchs war der langjährige Wunsch der Gemeinde und vieler Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheit für Fußgänger entlang der Staatsstraße in der Ortsdurchfahrt zu verbessern. Ein zusätzlicher Grundstückserwerb für den Bau eines Gehwegs ist hier allerdings nicht möglich. Eine Verbesserung wäre nur durch Einengung der bestehenden Fahrbahn zu realisieren. Das Staatliche Bauamt Bayreuth, die Polizei und die Verkehrsbehörde standen dieser Möglichkeit zwar kritisch gegenüber, stimmten einem Verkehrsversuch jedoch zu.

Im Rahmen des Versuchs wurde die Fahrbahn zwischen dem Veitsgrabenweg und der Abzweigung zum Sportplatz auf eine Fahrspur eingeengt. Die Maßnahme wurde während des gesamten Zeitraums intensiv überwacht und dokumentiert. Ursprünglich war die Dauer auf vier Wochen angesetzt. Da die Engstelle während des Versuchs angepasst wurde, wurde dieser Zeitraum verlängert, um auch für die geänderte Engstelle aussagekräftige und verlässliche Erkenntnisse zu gewinnen. Nach Abschluss des Versuchs erfolgte nun eine umfassende Auswertung der gesammelten Erkenntnisse durch das Staatliche Bauamt Bayreuth gemeinsam mit der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und der Gemeinde Ködnitz. Diese zeigt, dass eine dauerhafte Einengung aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse für Autofahrer nicht umsetzbar ist. Die Errichtung eines Gehwegs wäre somit nur durch einen Anbau an die bestehende Fahrbahn möglich.

Zusätzlich wurden während des Versuchs Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese ergaben, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten bereits vor der Engstelle deutlich unter dem gesetzlichen Limit von 50 km/h lagen. Daher sind aus Sicht der Beteiligten keine weiteren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung erforderlich.

Das Staatliche Bauamt Bayreuth bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis.