Planfeststellungen
Für den Bau oder die Änderung von Bundes- und Staatsstraßen sowie Kreisstraßen von besonderer Bedeutung ist vorbehaltlich einiger gesetzlich geregelter Ausnahmen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. In vielen Fällen muss auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, die in das Planfeststellungsverfahren integriert wird.
Das Planfeststellungsverfahren wird von der Regierung von Oberfranken durchgeführt.
Allgemeine Informationen zum Planfeststellungsverfahren
Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
